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VG Trier, 30.10.2013 - 5 K 494/13.TR |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 41 Abs 1 S 2 BauO RP, § 47 Abs 1 S 1 WasG RP, § 2 Brand/KatSchG RP, § 31 Abs 2 Brand/KatSchG RP
Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer nicht besonders brandgefährdeten Lagerhalle im Außenbereich; Pflicht zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 30.10.2013 - 5 K 494/13.TR
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2014 - 8 A 11329/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10588/10
Löschwasserversorgung für gemeindliche Einrichtung
Auszug aus VG Trier, 30.10.2013 - 5 K 494/13
Kommen die öffentlichen Träger der Wasserversorgung ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, so können allenfalls die zuständigen Wasserbehörden bzw. Aufsichtsbehörde gegen den Träger der Wasserversorgung einschreiten, während der Bürger in aller Regel nur einen Anspruch auf Teilhabe an der bestehenden Wasserversorgung hat, sofern ihm nicht im Einzelfall aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf Sicherstellung einer ausreichenden Wasserversorgung zustehen kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10.OVG -).
- OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12
Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt
Dieses Verfahren ist beim Verwaltungsgericht unter der Geschäftsnummer 5 K 494/13 anhängig.Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren VG 5 K 494/13, VG 5 L 495/13 und OVG 2 B 325/13 sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen (1 Aktenordner Planaufstellungsunterlagen und 1 Hefter Bauakten) Bezug genommen.
- OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; Ausfertigung und Bekanntmachung eines …
Die Widersprüche der Antragstellerinnen wurden im März 2013 im Wesentlichen unter Hinweis auf die mangelnde Verwerfungskompetenz der Widerspruchsbehörde hinsichtlich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und auf die Lärmschutzauflagen zur Baugenehmigung zurückgewiesen.(vgl. die Widerspruchsbescheide des Kreisrechtsausschusses Merzig-Wadern vom 4.3.2013 - KRA 105/12 und KRA 106/12 -) Die anschließend gemeinsam erhobene Anfechtungsklage der Antragstellerinnen ist beim Verwaltungsgericht des Saarlandes unter der Geschäftsnummer 5 K 494/13 anhängig.